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Alpaka Sachkundenachweis §11

Alpaka Sachkundenachweis §11 Bayern

Einen Alpaka Sachkundenachweis §11 zu absolvieren ist normalerweise keine Pflicht, wenn man Alpakas nicht gewerblich halten möchte. Aber manche Veterinärämter verlangen ihn immer – egal wie man Alpakas hält.Der Sachkundenachweis in Bayern wird hier angeboten: Sachkundenachweis Bayern

Aelas e.V., Römerstr. 23, D-80801 München

Wenn Sie mit dem nötigen Wissen ausgestattet sind können Sie als Alpakahalter oder Züchter mit guten Gewissen in die Alpakahaltung einsteigen. So bleiben Ihnen Enttäuschungen oder finanzielle Verluste erspart.

Aber ehrlich gesagt halten wir nicht viel von diesem Nachweis weil hier nicht auf die individuellen Wünschen und Probleme darauf eingegangen wird. Deswegen stellen wir uns bereit für Neueinsteiger, Interessenten, zukünftigen Alpakazüchter oder jedem der einfach nur Spass an Alpakas hat bei uns am Hof eine ausgiebige Beratung und Hilfestellung für den optimalen Start in die Alpakahaltung zu geben. Gerne dürfen Sie uns und unsere Alpakas besuchen kommen und wir nehmen uns dafür sehr viel Zeit um auch Ihre Probleme, Wünsche und die Standardversorgung der Alpakas einzugehen.

Immer mehr Veterinärämter verlangen eine Ablegung von einem Alpaka Sachkundenachweis §11

Bitte sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter 🙂 Hier gehts zum Kontakt (Link)

Alpaka Sachkundenachweis §11

Alpakasachkundenachweis §11 TierSchG

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